Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Geltung und Vertragsabschluss
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Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen
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1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für mündliche Nebenabreden und Zusicherungen.
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1.3. In Angeboten und Werbematerial enthaltene Zeichnungen. Abbildungen, Gewichts,- Maß,- Farbangaben und dergl. sowie alle technischen Angaben sind nur annähernd maßgebend.
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1.4. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt i. Zw. erst durch unsere schriftliche Bestätigung und nach deren Maßgabe zustande, jedenfalls aber mit der Entgegennahme unserer Leistungen. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind nur zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt.
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Lieferfristen und -termine; Teillieferungen
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Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher technischer Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen.
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Lieferfristen verstehen sich i. Zw. als Richtzeiten. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn sich die Ware im Zeitpunkt ihres Ablaufs auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
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Halten unsere Zulieferer ihrer Lieferpflichten nicht vollständig oder nicht pünktlich ein, verlängern sich unsere Lieferfristen um die Zeit der Verzögerung unserer Selbstbelieferung, jedoch nicht über die Dauer von 3 Wochen hinaus; wir bleiben berechtigt, binnen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
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Bei nicht grobem Verschulden durch uns, nicht vorgesehenen Lieferungshindernissen, insbesondere von Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Eingriff usw. sowie in allen Fällen höherer Gewalt verlängert sich unsere Lieferfrist um die Dauer der Störung, höchstens jedoch um 6 Wochen; bei einer Überschreitung dieser Frist können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ihre Voraussetzungen während eines bestehenden Lieferverzugs eintreten.
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Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
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Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
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Teillieferungen und deren Berechnung sind zulässig.
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Versand
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Mindestauftragswert ? 50,-
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Bei einem Auftragswert unter ? 150,- berechnen wir ? 10,- Versandkostenpauschale.
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Preise und Zahlungen
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Unsere Preise verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen MwSt. und gem. den o.g. Versandbedingungen.
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Wird unsere Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus von Kunden vertretenen Gründen erst nach Ablauf von 3 Monaten ab Vertragsabschluss möglich, können wir statt der Vertragspreise unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnen.
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Lieferungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Abweichungen hiervon bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses.
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Aufrechnung, Zurückbehaltung
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Mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
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Ein Zurückhaltungsrecht darf der Kunde nur insoweit ausüben, als es dem Sicherungszweck entspricht.
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Eigentumsvorbehalt
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Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
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Der Kunde erwirbt Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) erst mit der Erfüllung aller seiner frühren und künftigen Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns.
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Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen. Rechtsverfolgungskosten, die uns durch die Notwendigkeiten eines Vorgehens gegen Pfändungspfandgläubiger oder sonstige Personen entstehen, die sich eines Rechts an der Ware berühmen, gehen zu Lasten des Kunden. 6.4. Wir gestatten dem
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Wir gestatten dem Kunden stets widerruflich, nicht (vollständig) bezahlte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, jedoch nur wieder unter Eigentumsvorbehalt.
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Die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche auf Zahlung und aus der Eigentumsvorbehaltsklausel tritt er schon heute im Voraus an uns ab. Der Verkauf der Ware an Abnehmer, die eine Abtretbarkeit ausschließen oder von ihrer erst noch einzuholenden Genehmigung abhängig machen, ist dem Kunden nicht gestattet.
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Geht unser Eigentum kraft gesetzlicher Vorschrift oder auf andere Weise unter, sind alle Rechte an uns abgetreten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem den Rechtsverlust auslassenden Vertrag entsteht. Erwirbt der Kunde Miteigentum an einer neuen Sache, gilt auch diese schon heute als auf uns übertragen mit der Maßgabe, dass der Kunde für uns die neue Sache verwahrt.
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In allen Fällen, in denen dem Kunden infolge einer Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Sachen gegen seine Abnehmer eine über den reinen Lieferwert unserer Ware hinausgehende Forderung entsteht, gilt die Abtretung des Zahlungsanspruchs des Kunden gegen seinen Abnehmer an uns nur in Höhe des Rechnungswertes der vorbehaltenen Ware zuzüglich Nebenkosten und eines 10% Sicherheitszuschlages auf den Rechnungswert als erfolgt.
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Solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt die Forderung gegen seine Abnehmer für unsere Rechnung einzuziehen; er ist aber nicht berechtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen. Wir können die Einziehungsermächtigung und Forderungen gegen seine Abnehmer für unsere Rechnung einziehen widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt.
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Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde mit der Erfüllung von Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug gerät. Das Herausgabebegehren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte unentgeltlich zu erteilen, die zur Durchsetzung unserer Rechte aus diesem Abschnitt notwendig sind.
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Gewährleistung
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Verschleißerscheinungen und die Folge unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
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Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel oder Mengenabweichungen uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt, wenn der Kunde - außer zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden - Eingriffe an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt.
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Im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht liefern wir Ersatz. Ersetzte Gegenstände und Teile gehen in unser Eigentum über. Durch die Gewähr- oder Ersatzleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen.
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Wir sind berechtigt, Zug um Zug gegen Auslieferung nachgebesserter Ware die Bezahlung des offenen (Rest-) Kaufpreises zu fordern, falls wir zuvor dem Kunden Gelegenheit gegeben haben, sich in zumutbarer Weise vom Erfolg der Nachbesserung zu überzeugen.
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Im Zweifel gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
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Rücktritt
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Zum Rücktritt vom Vertrag sind wir außer den unter 2.3 und 2.4 erwähnten und den im Gesetz geregelten Fällen berechtigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche, die Bezahlung unserer Lieferung gefährdenden Verschlechterung eintritt und der Kunde nicht entweder Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung anbietet.
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Hat der Kunde den Rücktritt verschuldet, ist er um Ersatz des gesamten bei uns entstanden Schadens verpflichtet.
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Haftung
Für die Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten aller Art, einschließlich vor- oder nebenvertraglicher Pflichten haften wir nur, wenn den zu unserer Vertretung berufenen Personen oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Gerichtsstand
Ist unser Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl Viersen oder der allgemeine Gerichtsstand unseres Kunden.
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Auslandsgeschäfte
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Viersen.
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Preisangaben verstehen sich i.Zw. in Euro
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